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Anwendungsempfehlungen und gesetzliche Grundlagen für äth. Öle (lt. deutschsprachiger Literatur)

  1. Dosierungsempfehlungen (teilweise starke Unterschiede je nach Literaturquelle und Hersteller der Öle)
  • Diffuser – max. 5-10 Tropfen ätherisches Öl, 10 – 30 Minuten (je nach Öl, Ziel und Raumgröße)
  • Inhalation – 1 Tr. Öl in 1 Liter ca. 70 Grad heißes Wasser, ca. 5 – 10 Min. mit geschlossenen Augen inhalieren
  • Massagen – allgemein wird empfohlen, 1%-3%ig (bei Kindern 0,5-1%ig) in fettem Öl vermischen
  • Bäder – für Teilbäder max. 4 Tr., Vollbäder max. 10 Tr. in z.B. 1 Eßl. Salz, Milch oder fertige Emulgatoren wie Solubol geben und im Wasser verrühren
  • Therapie – nur mit absolut 100% reinen, unverfälschten Ölen arbeiten, je nach Öl und Anwendungsgebiet wenige Tr. auch pur anwendbar (bei entsprechender Fachkenntnis und Therapieerlaubnis)
  1. Die Ölfläschchen immer fest verschlossen, lichtgeschützt und kühl aufbewahren. So können ätherische Öle ihre Kraft über viele Jahre bewahren und bilden nicht so schnell hautreizende Substanzen wie Peroxide. Teebaumöl sollte regelmäßig ausgetauscht werden, da es bei falscher Lagerung zu schneller Peroxidbildung neigt.
  2. Immer eine Flasche reines Pflanzenöl griffbereit haben, wenn ätherische Öle topisch (auf der Haut) verwendet werden. Bei Hautirritationen können damit sofort die ätherischen Öle verdünnt werden.
  3. Ätherische Öle nicht in die Augen oder Ohren geben.
  4. Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren. Ätherische Öle bei Kindern unter 6 Monaten nicht anwenden, bei Kindern unter 7 Jahren immer mit fetten Ölen oder Wasser verdünnen (siehe oben).
  5. Bei Kleinkindern unter 7-12 Jahren und Erwachsenen mit obstruktiven Erkrankungen folgende Öle nicht innerlich und im Halsbereich verwenden: Kampfer und Schopflavendel (über 30% Borneon); Cajeput, Galgant, Eukalyptus globulus/radiata, Kardamom, Lorbeer, Myrte, Niaouli, Ravintsara ct. cineol, Rosmarin ct. cineol, Salbei Ysop (über 30% 1,8-Cineol/Eukalyptol); Ackerminze, Pfefferminze (über 30% Menthol). Diese Öle können die Atemwege so sehr reizen, dass sie vermehrt Schleim bilden oder einen Glottiskrampf auslösen können!
  6. „Heiße Öle“ mit hohem Phenolgehalt wie Bohnenkraut, Cassia, Citronella, Elemie, Lemongras, Nelke, Oregano, Thymian ct. Carvacrol und ct. Thymol sowie Zimt können bei unsachgemäßer Anwendung (Überdosierung) die Haut reizen oder bei dauerhafter innerer Anwendung die Leberwerte negativ beeinflussen.
  7. Bei Bluthochdruck folgende Öle (besonders innerlich) vorsichtig verwenden: Rosmarin ct. Borneon, Salbei, Thymian ct. Carvacrol und ct. Thymol und Ysop. Ätherische Öle, wie Lavendel, können den Blutdruck auch senken!
  8. Ätherische Öle in der Schwangerschaft nicht vor der 15. Woche innerlich oder auf der Haut anwenden. Besser generell bei Schwangerschaft, vor der Verwendung ätherischer Öle den Arzt oder die Hebamme befragen!                                                                                             abortiv: Flohminze, Kampfer, Schopflavendel, Stinkwacholder (Juniperus sabina), Thuja, Ysop. embryotoxisch: Birke, Lavendelsalbei, Nelke, Wintergrün                               menstruationsfördernd: Nelke, Rosmarin ct.borneon, Salbei                             wehenauslösend: Anis, Cassia, Nelke, Zimt
  9. Bei Epilepsie Kampfer, Rosmarin ct.borneon, Salbei, Schopflavendel, Thuja, Ysop nicht verwenden und mit Basilikum, Pfefferminz und Wintergrün vorsichtig arbeiten (stark verdünnen).
  10. Angelika, Bergamotte, Grapefruit, Limette, Mandarine, Orange, Zitrone oder Mischungen welche diese Öle beinhalten, können eine Hautreaktion oder Pigmentstörung hervorrufen, wenn die Haut sofort UV-Strahlung durch Sonnenlicht oder Solarium ausgesetzt wird (sie enthalten Furocumarine!), d.h. 12-24 Stunden warten.
  11. Bei Neigung zu allergischen Reaktionen immer zuerst 1-2 Tr. des ätherischen Öls in der Ellenbeuge austesten, bevor es auf anderen Körperstellen aufgetragen wird (besonders CO2-Extrakte, Absolue u. Zitrusöle).
  12. Während einer Chemotherapie nicht komplementär mit ätherischen Ölen arbeiten (Penetrationsverstärkung)
  13. Keine gleichzeitige Anwendung homöopathischer Mittel mit Eukalyptus (1,8 Cineol-Chemotypen), Kampfer oder Pfefferminz.
  14. Die Fußsohlen sind eine der sichersten und effektivsten Stellen, an denen Öle angewendet werden können.
  15. Absolute, unverfälschte Reinheit der Öle sowie biologischer Pflanzenanbau und modernste Destillation ist eine Grundvoraussetzung zum Schutz der Gesundheit!!!
  16. Immer die Anwendungsregeln des Herstellers beachten! Die Nutzung im persönlichen und therapiefreien Bereich kann jeder selbst entscheiden. Therapieren dürfen jedoch nur Ärzte und Heilpraktiker!

Die Meinungen zu Regeln sind international äußerst verschieden. Auch die hier genannten sind oft nicht ausreichend wissenschaftlich belegt, sondern Ableitungen aus Einzelstoffuntersuchungen. Jeder muss sein eigenes Handeln selbst vertreten können. Dabei können die hier dargestellten Auffassungen helfen!

Gesetzliche Rahmenbedingungen für die Aromatherapie

Aromatherapie bezeichnet die kontrollierte Anwendung ätherischer Öle, um die eigene und die Gesundheit anderer zu erhalten und Körper, Geist und Seele auf eine positive Art zu beeinflussen. Sie wird als Bestandteil der Pflanzenheilkunde (Phytotherapie) und der Komplementärmedizin, als ein „spezielles unkonventionelles Therapieverfahren“ gesehen. Das Spektrum der medizinischen Anwendung umfasst infektionäre, psycho-somatische, hormonelle und stoffwechselbezogene Erkrankungen. Die Anwendung ätherischer Öle ist allerdings wissenschaftlich und medizinisch noch umstritten und teilweise nicht bewiesen, sondern beruht oft auf Jahrtausende alten Erfahrungen.

Anwendungsformen

Perkutane Anwendung

  • Bäder
  • Einreibungen
  • Massagen
  • Wickel

Nasale Anwendung

  • Inhalation
  • Raumbeduftung

Interne Anwendung

  • Oral z.B. in Kapseln
  • Rektal als Zäpfchen

Gesetze

Zur Vermeidung der Gefährdung der Verbraucher und zum Schutz vor Täuschung und Irreführung, steht für den Staat die Fürsorgepflicht und damit der Verbraucherschutz im Vordergrund. Einerseits gilt der freie Wille des Anwenders und das Recht auf Zugang zu Produkten seiner Wahl und andererseits im medizinischen Bereich der Grundsatz der Therapiefreiheit des Arztes und Heilpraktikers.

  • Arzneimittelgesetz
  • Sie sind Arzneimittel wenn die medizinische Nutzung ausgelobt wird.
  • Chemikaliengesetz und Gefahrstoffverordnung
  • Wenn sie als chemische, unnatürliche Stoffgemische angeboten werden.
  • Lebensmittelgesetz und Bedarfsgegenständegesetz
  • Bei oralem Einsatz der ätherischen Öle. Nach diesem Gesetz dürfen die Öle sogar synthetisch oder natürlich sein. Sie dürfen aber keine Gesundheitsschädigungen verursachen.
  • Europäische Kosmetikverordnung
  • Wenn die Öle in Kosmetikprodukten und zur Körperpflege eingesetzt werden. Genau genommen sogar immer dann wenn sie den Körper berühren.

Aromatherapeut

Der Begriff ist in Deutschland als Berufsbezeichnung nicht geschützt, d.h. jeder könnte sich so nennen. Nicht jeder darf aber therapieren/heilen! Die Aromamassage und Aromaberatung darf jeder ausführen, solange er keine therapeutischen Versprechen dazu äußert und auch keine medizinischen Wirkungen suggeriert.

Berufsbezeichnungen ohne Heilerlaubnis

Aromapraktiker/in, Aromapfleger/in, Aromabehandler/in, Aromaberater/in, Duftberater/in

Begriffe

  • „Behandeln“ – Ist nicht den Ärzten vorbehalten, z.B. darf eine Kosmetikerin ihre Kunden in ihrer Kosmetikpraxis behandeln.
  • „Anamnese“ – Stellt eine Befunderhebung dar und ist nur Ärzten und Heilpraktikern erlaubt.
  • „Vorgespräch“ – Darf und sollte jeder führen um Kontraindikationen herauszufinden.
  • „Massieren“ – Darf jeder bei gesunden Menschen wenn es der Entspannung dient.

Die Ausführungen stellen einen groben Überblick dar, müssen nicht vollständig sein und gelten vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen! Außerdem gehören die in Deutschland publizierten Regeln zu den weltweit strengsten. Mit ausreichender internationaler Fachkenntnis und Erfahrung sind durchaus auch abweichende Anwendungen möglich.

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